Eine gute Absicherung ist die Basis um auch dann, wenn es
gesundheitlich nicht mehr geht, finanziell sorgenfrei und – im Optimalfall –
ohne finanzielle Einbußen leben zu können. Wir informieren Sie darüber was
Sie wissen und beachten sollten, wenn Sie eine Frühpensionierung
anstreben…
Zwar ist die finanzielle Versorgung eines dienstunfähigen
Beamten erheblich besser als bei einem Angestellten, so richtig komfortabel wird es aber erst, wenn Sie selbst zusätzlich vorsorgen,
d.h. eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Beamte sollten auf
eine Versicherung mit echter
Beamtenklausel achten, d.h., die Versicherung bezahlt, sobald der Amtsarzt
die Dienstunfähigkeit festgestellt hat, oder der Beamte vom Dienstherren wegen
Dienstunfähigkeit entlassen wird. Es finden keine Überprüfungen durch die
oftmals parteilichen Gutachter der Versicherung statt. Die Entlassung eines
Beamten wegen Dienstunfähigkeit erfolgt nach der Bewertung der Kriterien des
Dienstherrn. Hier gilt die 50% Grenze nicht, welche die meisten Versicherungen
in Ihrem Vertragswerk haben! Bei Abschluss einer Versicherung mit der
sogenannten unechten Beamtenklausel kann es also sein, dass der Beamte seine
Dienstunfähigkeit zweimal beweisen muss!
Achten Sie also unbedingt auf die echte Beamtenklausel:
Beispiel:
”Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung oder
Entlassung in den Ruhestand als Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen”.
Der Versicherer schließt sich vorbehaltlos der Entscheidung des Dienstherrn an. Ein zweiter med. Nachweis der BU ist nicht erforderlich.
Ebenso wichtig wie die echte
Beamtenklausel ist, dass beim Abschluss der Versicherung keine Fehler gemacht
werden. Vor allem wenn Sie vermuten, dass Sie die Versicherung schon bald nach
deren Abschluss in Anspruch nehmen müssen 😉 ist es ratsam, sich bereits beim
Abschluss von einem erfahrenen Anwalt für Versicherungsrecht beraten zu lassen. Die
dafür anfallenden Kosten (meist nur wenige hundert Euro) können zur besten
Investition Ihres Lebens werden.
Eine essentielle Bedeutung hat dabei
die richtige Beantwortung der Gesundheitsfragen. Wer hier etwas verschweigt
oder wenn der Versicherungsmakler nicht alle Antworten korrekt ins Formular
überträgt (z.B. weil er aus Provisionsinteresse die Versicherung unbedingt zum Abschluss
bringen will) gefährdet später seinen Versicherungsschutz!
Daher liegt der spätest mögliche
Zeitpunkt zum Abschluss einer Versicherung vor Ihrem ersten Arztbesuch wegen
einer Überforderungssituation/seelischen Störung. Sobald eine Diagnose in
dieser Richtung – auch wenn sie noch so harmlos (Belastungsreaktion, Dysthymie)
klingt – gestellt ist, wird es schwer bis unmöglich sein, eine gute
Versicherung abzuschließen.
Kommt das Erwachen nur wenig zu spät und der Arzt hat
seine Bemühungen noch nicht mit der Krankenkasse abgerechnet, kann ein
vertrauliches Gespräch mit dem Arzt (vielleicht beruhte das Schwächegefühl doch
nur auf einem bislang unerkannten Infekt?) ein letzter Rettungsanker sein.
Besteht hingegen bereits ein Versicherungsschutz, aber
zu ungünstigeren Bedingungen (allgemeine BU-Klausel, keine echte
Beamtenklausel) können Sie natürlich über einen Wechsel der Versicherung
nachdenken. Kommt dies nicht in Frage, sollten Sie unbedingt versuchen, zusätzlich
eine Krankentagegeldversicherung bei derselben Gesellschaft abzuschließen.
Dies hat folgenden Hintergrund: Keine Versicherung
bezahlt gerne. Nehmen Sie die Leistungen Ihrer Krankentagegeldversicherung in
Anspruch, hat diese nur zwei Möglichkeiten, sich der Leistung zu entledigen:
1. Der Gutachter der Versicherung schreibt Sie wieder
gesund. Dies wird ihm kaum gelingen, wenn Sie gut vorbereitet sind, außerdem
können Sie mit Ihren behandelnden Ärzten dagegenhalten.
2. Der Gutachter hält Sie für Berufs- oder
Dienstunfähig.
Dies geschieht häufiger als Sie denken, denn jede
Versicherung (auch innerhalb der gleichen Gesellschaft) schaut auf ihr eigenes
Budget. Sie können also gar keine bessere Ausgangslage für den Leistungsantrag
bei der Berufsunfähigeits- oder Dienstunfähigkeitsversicherung im selben Hause
haben, als wenn Sie sagen können „Aber Ihr Gutachter hat doch schon
festgestellt, dass ich Dienstunfähig/Berufsunfähig bin……“
Falls Sie jedoch die Möglichkeit haben, sich
gesundheitlich unvorbelastet zu neu versichern, ich kenne die (soweit ich weiß)
beiden einzigen Versicherungen, welche die echte Beamtenklausel in ihrem
Vertragswerk verwenden.
Rufen Sie mich an: 07751-5446